Ethikberatung für sonstige beteiligte Personen

Viele professionell und ehrenamtlich engagierte Menschen sind an der Versorgung und Begleitung von Patient:innen beteiligt. Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich. Einige (Berufs-) Gruppen seien exemplarisch genannt: Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen, Logopäd:innen, Mitarbeitende ambulanter Dienste (z.B. Hospiz- und Besuchsdienste), Alltagsbegleiter:innen, Seelsorger:innen, psychosoziale Dienste und viele mehr.

Zwischen diesen engagierten Menschen und den Patient:innen besteht oft ein enges Vertrauensverhältnis mit einem guten Gespür dafür, ob die aktuelle Versorgung bzw. die durchgeführten Therapien dem Wunsch der Patient:in entsprechen.
Gerade durch diese Wahrnehmung können Konflikte frühzeitig erkannt und angesprochen werden. Zugleich kann dies aber auch Auslöser für ein eigenes moralisches Unbehagen oder einen eigenen inneren Konflikt sein.

Typische Beispiele

  • Große Unsicherheit bei der Patient:in oder ihren Angehörigen bei wichtigen Behandlungsentscheidungen.
  • Unterschiedliche Meinungen in der Familie, dem Behandlungsteam und unter den Pflegenden.
  • Behandlungsentscheidungen widersprechen dem wahrgenommenen Wunsch oder den erlebten Wertvorstellungen der betroffenen Person.
  • Behandlungsentscheidungen oder Wünsche der Patient:in widersprechen den eigenen Wertvorstellungen.

Bei diesen und ähnlichen Konflikten kann eine Ethikberatung unterstützen und entlasten. Sie kann zunächst versuchen den Konflikt zu analysieren, um dann mit allen Beteiligten ein nachvollziehbares und ethisch begründbares Vorgehen zu erarbeiten. Die Verantwortung für Behandlungsentscheidungen bleibt bei der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt (Indikation) und der Patient:in oder ihrer Vertreter:in (Einwilligung).

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