Ethikberatung für Patientenvertreter:innen

Wenn ein Mensch nicht mehr selbst die Zustimmung zu einer medizinischen Maßnahme erteilen kann, muss eine Vertreter:in diese Zustimmung erteilen (Bevollmächtigte:r oder Betreuer:in). Aufgabe dieses Vertreters ist es, im Sinne der zu vertretenden Person zu entscheiden und deren Wünsche umzusetzen.
Im Rahmen dieser Vertretung kann es zu schwierigen Situationen oder Konflikten kommen.

Typische Beispiele

  • Ermitteln der Wünsche der zu vertretenden Person.
  • Auslegung von Patientenverfügungen.
  • Widersprüche zwischen aktuell geäußerten Wünschen und einem früher verfügten Willen.
  • Treffen von konfliktbehafteten Therapieentscheidungen (z.B. Therapiebegrenzung).
  • Integration von verunsicherten Angehörigen in den Entscheidungsprozess oder unterschiedliche Meinungen bei den Angehörigen zur geeigneten Therapie.
  • Konflikt zwischen den Wünschen der zu vertretenden Person und den eigenen moralischen Werten.

Bei diesen und ähnlichen Konflikten kann eine Ethikberatung unterstützen und Handlungssicherheit geben. Die Verantwortung für die Einwilligung zur Therapie bleibt – wenn die Patient:in nicht mehr selbst entscheiden kann – bei Ihnen als Vertreter:in.

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