Ethikberatung für Betroffene

Traditionell wurden Ärztinnen und Ärzte als medizinische Experten gesehen, die nach Abwägung von Nutzen und Schaden über eine therapeutische Maßnahme / Behandlung entschieden haben. Diese Sichtweise hat sich inzwischen geändert. Ärztinnen und Ärzte sind noch immer die medizinischen Experten. Zugleich hat die Patientenautonomie eine maßgebliche Bedeutung. Wir gehen heute davon aus, dass Patientinnen und Patienten selbst am besten wissen, was zu ihrem Wohl ist und welches Ziel durch eine therapeutische Maßnahme erreicht werden soll. Deshalb müssen sie einer therapeutischen Maßnahme / Behandlung zustimmen. Ärztliche Aufgabe ist es, die Patient:in durch eine entsprechende Aufklärung in die Lage zu versetzen, eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen zu können („Informed Consent“).
Diese Mit-Verantwortung an Therapie-Entscheidungen kann zu Konflikten führen.

Typische Beispiele

  • Ablehnung einer medizinisch möglichen und aus Sicht des Behandlungsteams sinnvollen Therapie.
  • Wunsch nach einer speziellen Therapie, die aus Sicht des Behandlungsteams ungeeignet erscheint.
  • Begrenzung oder Beendigung von Therapien, um ein Sterben zuzulassen.
  • Beginn oder Beendigung einer künstlichen Ernährung.
  • Festlegung oder Änderung eines Therapieziels, an dem sich die Behandlung orientieren muss.

Bei diesen und ähnlichen Konflikten kann eine Ethikberatung unterstützen und die Patientenautonomie stärken. Sie gibt den handelnden Personen Sicherheit und sorgt so für eine Behandlung, die sich am Wunsch der Patient:in orientiert.
Die Verantwortung für die Einwilligung zur Therapie bleibt bei Ihnen als Patient:in (oder ihrer Vertreter:in).

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